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BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle über die Vornahme einer fristwahrenden Prozesshandlung - Konkurseröffnung - Unterbrochenes Berufungsverfahren - Aufnahmeschriftsatz - Berufungsbegründungsfrist - Fristberechnung - Büropersonal
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 974
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Es geht hier nicht darum, daß die Berufungsanwälte der Beklagten die Berechnung von sog. Routinefristen ihrem gut geschulten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen durften (vgl. BGHZ 43, 148 ff). - BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80
Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache - …
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Die Berufungsanwälte der Beklagten mußten vielmehr dafür Sorge tragen, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin überprüft wurden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen war (vgl. BGH Beschluß vom 7. Juli 1971, IV ZB 39/71, VersR 1971, 1022; für einen Sonderfall auch BGH Beschluß vom 2. Juli 1980, IV b ZB 516/80, NJW 1980, 2261). - BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Erst danach durfte er möglicherweise die Fristberechnung der Bürovorsteherin als Routinearbeit überlassen (vgl. auch BGH Beschluß vom 15. Juni 1978, VII ZB 2/78, VersR 78, 944, der verlangt, daß der Anwalt selbst prüft, ob ein sog. Regelfall vorliegt). - BGH, 07.07.1971 - IV ZB 39/71
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflichtverletzung - Verantwortlicher Jurist - …
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Die Berufungsanwälte der Beklagten mußten vielmehr dafür Sorge tragen, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin überprüft wurden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen war (vgl. BGH Beschluß vom 7. Juli 1971, IV ZB 39/71, VersR 1971, 1022; für einen Sonderfall auch BGH Beschluß vom 2. Juli 1980, IV b ZB 516/80, NJW 1980, 2261).
- BGH, 10.04.2003 - I ZB 42/02
Notierung der Berufungsbegründungsfrist nach Änderung des Verfahrensrechts
In zweifelhaften oder risikoträchtigen Fällen muß der Rechtsanwalt die Berechnung der Frist allerdings kontrollieren (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1982 - V ZB 10/82, VersR 1982, 974; vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.3.1980 - X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).